Der öffentliche Verkehr in Ostrava
Der öffentliche Verkehr in Ostrava ist Teil eines integrierten Verkehrssystems ODIS.
Der Tarif des Verkehrsunternehmens Ostrava a.s. ist eine
Kombination von einem Zonentarif und einem Zeittarif, und ein
Umsteigen ist damit möglich.
Bei Langzeitkarten gilt eine Zonenbeschränkung, bei Kurzzeitkarten im Tarifbereich STADT (Zonen 1, 2, 3 und 4) und
im Tarifbereich XXL (Zonen 9, 10, 12, 13, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 25) gilt eine Zeitgrenze.
Fahrscheinarten
- Kurzzeitfahrschein (z.B. 15 Min. = 15 CZK, 60 Min. = 24 CZK)
- Tagesfahrschein – nur für die Stadt Ostrava
- Mehrtagesfahrschein (7 Tage bis 365 Tage) für ein Abonnement
Unser Tipp
Tagesfahrschein mit Umsteigeoption für alle
Verkehrsmittelarten mit Gültigkeit innerhalb des
Stadtgebietes von Ostrava zum Preis von 75 CZK.
Fahrscheinverkauf
- Fahrscheinautomaten (an mehr als 100 Stellen in der Stadt)
- Verkaufsstellen des Verkehrsunternehmens für Fahrausweise
- Bei externen Verkäufern (gekennzeichnet durch das Fahrscheinsymbol)
- Zusätzlicher Verkauf beim Fahrer (mit Zuschlag)
Fahrscheinbenutzung
Sofort nach dem Einsteigen entwerten Sie bitte den Fahrschein
in den elektronischen Entwertern, die sich bei allen Türen befinden!
Der entwertete Fahrschein gilt für die ganze Zeit, die der
Fahrscheinart und dem Fahrscheinpreis entspricht. Fehler bei der
Entwertung melden Sie bitte dem Fahrer.
Angaben auf dem Fahrschein

Hinweis
Beförderungskontrolle
Der Fahrgast ist verpflichtet, einer berechtigten
Person des Verkehrsunternehmens einen
gültigen Fahrausweis vorzuzeigen. Falls er dies
nicht tun kann, ist er verpflichtet, das Fahrgeld
und einen Aufpreis bis 1 000 CZK zu zahlen.
Der entwertete Fahrschein gilt für die Zeit, die
der Fahrscheinart und dem Fahrscheinpreis
entspricht. Fehler bei der Entwertung melden
Sie bitte dem Fahrer.
In der Zeit zwischen 20 Uhr abends und 4 Uhr
früh steigen Sie bitte in Autobusse und
Oberleitungsbusse nur durch die Vordertür ein.
Nach dem Einstieg entwerten Sie sofort den
Fahrschein oder zeigen Sie dem Fahrer einen
gültigen Fahrausweis.
Der Fahrgast darf bis zu drei Gepäckstücke
mitführen. Falls ein Gepäckstück die Ma-e
30 x 40 x 60 cm überschreitet und von der
Beförderung nicht ausgeschlossen ist oder
kostenlos befördert werden darf, ist die Zahlung
eines Zuschlags zum Fahrgeld erforderlich.